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Dienstgradbezeichnungen

Für wissbegierige haben wir hier die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr zusammengefasst.

Dienstgrad Voraussetzungen / Qualifikation
Feuerwehrmann-Anwärter /
Feuerwehrfrau-Anwärterin
nach Aufnahme in den aktiven Dienst während der Probezeit
Feuerwehrmann /-frau nach Bestehen der Probezeit
Oberfeuerwehrmann /-frau mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann / -frau
und erfolgreiche Absolvierung der Truppmannausbildung
Hauptfeuerwehrmann /-frau mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann / -frau
und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr
Unterbrandmeister /-in mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann / -frau
und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr
Brandmeister /-in mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister / -in
und erfolgreiche Absolvierung des Gruppenführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen
Oberbrandmeister /-in mindestens 2 Jahre Brandmeister / -in
und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen
Hauptbrandmeister /-in mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister / -in
und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen
Brandinspektor /-in mindestens Oberbrandmeister / -in
und erfolgreiche Absolvierung des Zugführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr
Brandoberinspektor /-in mindestens Brandinspektor / -in
und erfolgreiche Absolvierung des Verbandsführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr
Stadtbrandinspektor /-in mindestens Brandoberinspektor / -in
und erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge „Einführung in die Stabsarbeit“ und „Leiter einer Feuerwehr“ am Institut der Feuerwehr

 

 

 

Helmkennzeichnung Qualifikation
Gruppenführer /-in
 Zugführer /-in
   Verbandsführer /-in
Kreisbrandinspektor /-in
(Branddirektor /-in)